Elternbeirat Lebenshilfe

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Folgende Personen können eine Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten:

  1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  2. Blinde (Merkzeichen Bl)

Welche Rechte sind mit dem Parkauswei verbunden ?
Schwerbehinderten Menschen mit blauem Parkausweis ist folgendes erlaubt:
1. Das Parken auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.

 
2. Das Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO).

 

3. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
 
4. Die Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290/292 StVO),  in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist (Parkscheibe einstellen).
 
5. Das Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen 314 „Parkplatz“ oder Zeichen 315  „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.
 
6. Das Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
 
7. Das Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung.
 
8. Das Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden.
 
9. Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO)  außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
 
10. Unter bestimmten Umständen kann auch ein personenbezogener Einzelparkplatz reserviert werden.

 

Wir sind für sie da

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