Wir Informieren Menschen mit Handicaps
deren Angehörigen, Betreuern sowie Interessierte.
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Aufgaben des Elternbeirats
Die Mitglieder des Elternbeirates verstehen sich als Verbindungsglied zwischen den Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und Betreuern, die in den Einrichtungen der Lebenshilfe betreut werden sowie den Angestellten, dem Vorstand und der Geschäftsführung. |
Der Elternbeirat Informiert
So hoch ist das monatliche Kindergeld:
Kindergeld wird grundsätzlich über das 27. Lebensjahr hinaus bezahlt, wenn das Behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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1. Kind |
2. Kind |
3. Kind |
4. Kind usw. |
bis 2008 |
154 Euro |
154 Euro |
154 Euro |
179 Euro |
ab 2009 |
164 Euro |
164 Euro |
170 Euro |
195 Euro |
Kindergelderhöhung und prozentuale Erhöhung des Elternbeitrages für erwachsene Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen.
Mit dem Familienleistungsgesetz wurde im Dezember 2008 eine Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 beschlossen. Infolgedessen erhöht sich prozentual der Eigenanteil der Eltern gemäß § 94 Abs. 2 Satz 3 SGB XII: "Die in Satz 1 genannten Beträge verändern sich zum gleichen Zeitpunkt und um denselben Vomhundertsatz, um den sich das Kindergeld verändert."
Bisher wurden Eltern für ihre erwachsenen Kinder mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und unterhaltsberechtigt gegenüber ihren Eltern sind, mit einem Betrag von 26,00 Euro und bei Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt mit 20,00 Euro herangezogen.Die Beträge erhöhen sich nun von 26,00 Euro auf 27,69 Euro und von 20,00 Euro auf 21,30 Euro.
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