Feinstaubplakette für Fahrzeuge in denen Behinderte befördert werden.
Der Allgemeine Behindertenverband in Brandenburg hat zum Thema Feinstaubplakette eine Informationskarte veröffentlicht, die den Text der Ausnahmevorschrift enthält und zur Klärung auftretender Probleme beitragen soll. Von den Medien kaum publiziert ist die Tatsache, dass behinderte Menschen unter bestimmten Bedingungen ihr Fahrzeug nicht mit einer Plakette kennzeichnen müssen und trotzdem in die genannten Umweltzonen einfahren dürfen.
Die Ausnahmeregelung gilt für "Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen.
Nach der eindeutigen Formulierung des Ausnahmeregelung gilt diese nicht nur für das eigene Fahrzeug des behinderten Menschen, sondern für jedes Kraftfahrzeug, dass diesen befördert. Es ist ausreichend, wenn mit eben diesem Fahrzeug Personen gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind.
Wichtig ist auch, dass sich der Betroffene selbst im Fahrzeug befinden muss. Es ist also nicht ausreichend, wenn Angehörige für ein außergewöhnlich gehbehindertes Familienmitglied Besorgungen erledige und aus diesem Grund in die Umweltzone einfahren, ohne dass sich der Betroffene selbst im Fahrzeug befindet.
Bei wachsendem Umweltbewusstsein von Anwohnern müssen auch behinderte Menschen damit rechnen, in Diskussionen mit Bürgern zu geraten, denen die geschilderte Ausnahmeregelung nicht bekannt ist. Auch bei Mitarbeitern der Ordnungsbehörden und der Polizei kann nicht in jedem Fall damit gerechnet werden, dass die Ausnahmeregelung im Detail präsent ist. Dies umso mehr, als die Betroffenen selbst kein gesondertes Schriftstück erhalten, auf dem die Ausnahmegenehmigung niedergeschrieben ist.
Der Allgemeine Behindertenverband im Land Brandenburg hat hierzu eine Informationskarte veröffentlicht, die den Text der Ausnahmevorschrift enthält und bei Diskussionen sicherlich schnell zur Klärung auftretender Probleme beitragen kann.
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