Auto-Kauf günstiger
Vor dem Auto-Kauf Angebote einholen Zahlreiche Konzerne bieten Menschen mit Behinderungen Rabatte an
In einem "Autofahrerland" wie Deutschland ist der eigene Wagen mehr als ein Statussymbol. Für Menschen mit Behinderungen ist er oft die einzige Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Denn flexible und selbstständige Mobilität ist für sie häufig eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt berufstätig sein zu können. Auch die Freizeitgestaltung wird mit einem fahrbaren Untersatz abwechslungsreicher.
Der VdK berichtete über Rabatte für Schwerbehinderte bei Neukauf eines Wagens. Leider haben einige Mitglieder in diesem Zusammenhang berichtet, dass mancher Händler vorgab, nichts von den Rabatten zu wissen. Man kann nur raten: Bleiben Sie hartnäckig, die Konzerne machen offiziell Werbung für diese Rabatte.
Nachlass von 15 Prozent
Volkswagen beispielsweise gewährt Menschen mit Behinderungen bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises einen Rabatt von 15 Prozent auf den Neupreis eines Wagens.
Voraussetzungen sind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent sowie eines der Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Blind". Den Preisnachlass bekommen auch Kunden mit einer Conterganschädigung sowie Eltern behinderter Kinder.
Ganz neu ist die Rabatt-Aktion der Adam Opel AG: Seit dem 2. Februar bekommen schwerbehinderte Menschen einen Nachlass von mindestens 15 Prozent auf den Neupreis eingeräumt. Auch hier gelten die zuvor genannten Voraussetzungen.
Der Konzern Seat Deutschland empfiehlt seinen Vertragshändlern ebenfalls einen Rabatt von 15 Prozent für Kunden mit Handikap, allerdings liegt es im Ermessen des Händlers, ob er ihn dem Käufer tatsächlich einräumt. Der Vergleich bei verschiedenen Seat-Händlern lohnt sich also. Gleiches gilt für den Neukauf eines Wagens der Marke Skoda. Auch hier sollten sich Kaufwillige die Angebote mehrerer Händler einholen!
Bei der Firma Renault gibt es eine Einschränkung für den Preisnachlass: die Franzosen haben mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB) ein Rahmenabkommen getroffen. Daher zahlen nur Mitglieder des BbAB 15 Prozent weniger. BbAB-Mitglieder bekommen auch einen Zuschuss, wenn sie sich für einen Wagen der Marken Fiat, Lancia oder Alfa Romeo entscheiden.
(aus 2003, aber m.W.nach immer noch gültig!)
Die Firma Hyundai hat zum 1.10.2006 den Rabatt für schwerbehinderte Menschen eingestellt! Über eine "Lösung" bzw. eine Alternative werde zur Zeit "nachgedacht". In diesem Zusammenhang vielen Dank dem Forumsmitglied ROPO für seine Recherchen!
Interessante Info´s diesbezüglich auch unter Spartips für Schwerbehinderte
Wer als behinderter Arbeitnehmer auf ein Auto angewiesen ist, kann bei einem Reha-Träger wie der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder beispielsweise bei seinem Renten- und Unfallversicherungsträger eine Förderung von bis zu 9500 Euro beantragen. (siehe auch unter
Kraftfahrzeug, Auto kaufen - staatliche Förderung )
Kontakte:
Volkswagen AG
Vertrieb Sonderfahrzeuge
Postfach 19 13/3,
38436 Wolfsburg,
Telefon (0 53 61) 97 16 26, oder Telefon (08 00) 8 65 57 92
E-Mail: post@vw-mobil.de oder
im Internet unter http://www.vw-mobil.de
Adam Opel AG
Kunden-Info-Center
65428 Rüsselsheim
Abteilung Verkaufsprogramme
Telefon (0 61 42) 77 50 00
Seat Deutschland GmbH
Starkenburgstraße 10
64546 Mörfelden-Walldorf,
Telefon (0 61 05) 2 08-0
Fax (0 61 05) 2 08-1 13
Renault Nissan Deutschland AG
Renault-Nissan-Straße 6-10
50321 Brühl,
Telefon (0 22 32) 73-0
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www.elternbeirat-lebenshilfe.de
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